Geschichte des VW Club Dillenburg e.V.

1998 – Frank und Thomas legten den Grundstein für den beständigsten Automobilclub in Dillenburg. In der Zeit, in der sich beinahe jeden Tag, insbesondere Sonntags, die große Schar der Tuningfreunde aller Marken auf dem Dillenburger OBI-Parkplatz versammelten. Damals kam ihnen die Idee, einen VW Club zu gründen. Auf der Suche nach Gleichgesinnten fanden sich schnell einige VW-Enthusiasten, die zusammen einen Mitgliederstarken Club bildeten. Durch gemeinsame Aktionen in und um Dillenburg bildeten sich echte Freundschaften und ein wirklich harter Kern, der auch noch über Jahre hinaus im Club vertreten war.

2001 – Der 17. März war für uns das bedeutendste Datum in diesem Jahr. Es war der Tag an dem die Gründungsversammlung des zukünftigen VW Club Dillenburg in Manderbach stattfand. 15 Junge Leute, darunter 5 Frauen, gründeten den VW Club Dillenburg e.V., wählten einen Vorstand, verabschiedeten eine Beitragsordnung und waren mit Recht stolz auf sich. Der Verein wurde unter der Vereinsregister-Nummerr 819 in selbiges beim Dillenburger Amtsgericht eingetragen. Um auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, wer sich unseres Vereins verbunden fühlt, haben wir das Wahrzeichen unserer namensgebenden Stadt, den Wilhelmsturm, als Motiv gewählt. Eine Sonne in Form des VW Zeichens dahinter und unser Schriftzug davor, fertig war das Vereinslogo. Wir ließen T-Shirts und Sweat-Shirts bedrucken und auch unsere Fahrzeuge bekleben. Zwei kleine Aufkleber auf den Seitenscheiben werben zusätzlich für unsere Internetseite.

2002 - In diesem Jahr veranstalteten wir unser 1. VW Treffen und konnten einen großartigen Erfolg verbuchen. Dies bestätigte unser Vorhaben, auch zukünftig ein jährliches Tagestreffen für Freunde und Fans der Marke VW sowie dessen Konzern-Geschwistern zu veranstalten. Spätestens jetzt hatte jeder, Mitglieder wie auch die Bevölkerung unserer Region festgestellt, dass wir uns von prollohaften Auto-Freaks zu einem anerkannten Verein entwickelt haben. Und darauf sind wir verdammt stolz!

2003 – Im August dieses Jahres, nach 2 grandios guten VW Treffen und der Vorstands-Periode aus der Gründungszeit war es an der Zeit einen neuen Vorstand zu wählen. Hatten Frank und Thomas den Verein 2 ½ Jahre gut in der Hand, entschieden sich die 22 Mitglieder für einen Wechsel an der Spitze. Dominique und Christian vertraten den Verein nun als erster und zweiter Vorsitzender.

2004 – Nach dem Christian  wusste dass er zu einem halbjährigen Auslandseinsatz muss, entschied er sich, den Posten des Zweiten Vorsitzenden frei zu machen. In einer Mitgliederversammlung wurde Thorsten zum zweiten Vorsitzenden gewählt und übernahm gleichzeitig die Aufgaben des Webmasters.

2005 - Das vierte Treffen unseres Clubs fand wieder regen Zulauf aus ganz Deutschland. Bereits 3 Wochen nach dem Treffen fand eine Mitgliederversammlung statt, in der ein neuer Vorstand gewählt wurde. Von nun an Vertreten Thomas und Mark den Verein als 1. und 2. Vorsitzender und leiten die Geschicke unseres Clubs. Dominique und Thorsten, die bis dahin den Verein leiteten verließen uns aus familiären Gründen.
Seit Oktober hat der Club einen neuen Vorstand und auch eine Satzungsänderung wurde vorgenommen. Die Beitragsordnung hat ebenfalls einige Änderungen erfahren.
Das Clubheim in der Schelder Au wird zum 1. Dezember aufgelöst. Die Eigentümer des Vereins werden privat untergebracht.

2006 - Der VW Club Dillenburg e.V. hat ein neues Clubheim - Und jetzt haltet Euch fest! Es liegt über einem OPEL-Händler, im Dritten Stock des Gebäudes. Und schrauben können wir dort auch :-) Über einen PKW-Lasten-Aufzug können die Autos in die Dritte Etage befördert, und dort auf einem von 10 Stellplätzen untergebracht werden. Weiter haben wir dort einen großzügigen Büro- und Lagerraum, mit Heizung und Teppichboden. Alles in allem ein Glücksgriff zu sehr angenehmen Konditionen.

2007 - Das Glück im Clubraum währte nicht lange. Konnten wir den Raum noch bis kurz nach dem Treffen 2006 nutzen, waren wir bald darauf schon obdachlos. Das Gebäude wurde an einen neuen Investor verkauft, der die Räume für den Eigengebrauch benötigte. Zu dieser Zeit hatten wir dort 15 Fahrzeuge untergebracht - teilweise von uns und teilweise von Freunden. Es hieß also wieder, sämtliche Dinge die dem Club gehören, in Kisten zu verstauen und anderweitig einzulagern. Und das Ganze auch noch während der Planung für unser 6. Treffen welches vor der Türe stand. Nichts desto trotz haben wir mit jeder Menge Unterstützung der Bad Berleburger auch mit diesen widrigen Umständen ein gelungenes Treffen auf die Beine gestellt und können einen neuen Besucherrekord vermelden. 403 Fahrzeuge aus dem Hause VW, Audi, SEAT und Skoda haben sich auf den Weg nach Haiger gemacht und wurden von uns empfangen. Der Tag wurde mit aller bestem Wetter belohnt und alle konnten gut gelaunt und ausreichend gebräunt nach Hause fahren.

2008 - Mit Höhen und Tiefen während der Vorbereitung haben wir ein hervorragendes 7. Treffen  veranstaltet, wobei ein besonders großer Dank für Ihre Mithilfe allen unseren freiwilligen Helfern aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sowie unseren Eltern und Geschwistern gilt, ohne die es nicht möglich gewesen wäre unseren Gästen ein Treffen nach unseren Qualitätsmaßstäben zu bieten. Darüber hinaus sei an erster telle Herrn Friedhelm Loh ein besonders großer Dank ausgesprochen, da wir bei der Vorbereitung immer auf Ihn, seine Mitarbeiter und den Sicherheitsdienst zählen können.
Bislang hat sich auch im Vorstand nichts geändert so dass Thomas und Sascha den Verein weiterhin als 1. und 2. Vorsitzender führen.


2009 - Das Jahr fängt ausnahmsweise mit schlechten Nachrichten für uns und die Fangemeinde des VOLKSTREFFENs an. Aus organisatorischen Gründen können wir leider kein Treffen in Haiger veranstalten und auch einen Ausweichplatz gibt es nicht. Eine Nachricht die nicht nur uns betrübt hat. Im Herbst stehen Neuwahlen für den Vorstand an und danach beginnen auch schon wieder die Vorbereitungen für das VOLKSTREFFEN 2010, welches für den 18.07.2010 geplant ist.

Beitragsordnung des VW Club Dillenburg e.V.

 

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§ 1 - Mitgliedsbeitrag

  • Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 Euro
  • Für neu aufgenommene Mitglieder sind die ersten 6 Monate (Probezeit) beitragsfrei.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren, halbjährlich am 20. April und 20. Oktober eingefordert.
    Anfallende Kosten bei einer Lastschriftrückbuchung sind vom betreffenden Mitglied zu tragen. Sie werden mit der nächsten Forderung fällig.

 

§ 2 - Kleidungsstücke, Aufkleber und Logoträger des Vereins

  • Alle Mitglieder erhalten beim Eintritt in den Verein:
    1. Aufkleber-Set: 1x Heckscheibe und 2x Seitenscheibe einmalig kostenfrei.
      [Ausschließlich für Fahrzeuge des VW-Konzerns]
    2. Eine Kennzeichenplatine für die Dauer der Mitgliedschaft.
      Rückgabe bei Austritt. Kostenerstattung bei Verlust bzw. starker Beschädigung.
      [Ausschließlich für Fahrzeuge des VW-Konzerns]
    3. Ein Sweat-Shirt mit Stickerei auf Rücken und Brust.
      Kostenaufteilung: Stickerei = Verein | Textil = Mitglied
    4. Ein T-Shirt oder Polo-Shirt mit Stickerei auf Rücken, Brust u. ggf. Kragen.
      Kostenteilung: Verein = Stickereien | Mitglied = Textil
  • Alle weiteren Anschaffungen, z.B. neue/weitere Kleidungsstücke, neue Fahrzeugaufkleber, zusätzliche Jacken etc., sind vom Mitglied in vollem Umfang selbst zu zahlen.
  • Weitere, individuelle Verwendungen von Logo oder Name sind schriftlich beim Vorstand anzukündigen und von diesem zu genehmigen.

 

§ 3 – Bußgelder

  • Das Bußgeld für ordentliche Mitglieder bei unentschuldigtem fehlen wird auf jeweils 5,- €/Tag festgesetzt.
  • Abmeldungen müssen mit einer Frist von 24 Stunden vor dem Termin schriftlich mitgeteilt werden.
  • Die Bußgelder werden jeweils mit den nächsten Mitgliedsbeiträgen durch den Kassenwart per Lastschrift eingefordert.

 

§ 4 - Rückforderung und Regressansprüche

  • Beim Austritt/Ausschluss aus dem Verein verbleiben Sweat-Shirt und T-Shirt/Polo-Shirt beim Mitglied.
  • Die Aufkleber am Fahrzeug müssen sofort entfernt werden.
  • Die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge für das laufende Halbjahr werden nicht zurückerstattet.
  • Weitere Regressansprüche gegen den Verein bestehen nicht.

 

§ 5 - Gerichtsstand, Kostenverteilung

  • Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins
  • Im Falle einer Rechtsprechung durch ein behördliches Verfahren, erklärt sich das zu belastende Mitglied bereit, die anfallenden Kosten beider Parteien zu tragen.

 

§ 6 – Gültigkeit dieser Beitragsordnung

  • Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliedsversammlung am 12.03.2017 beschlossen.
  • Sie ist wirksam ab 01.01.2017

Satzung des VW Club Dillenburg e.V.

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Satzungsänderung vom 28.11.2008

Name: VW Club Dillenburg
Sitz:

§ 1 - Zweck des Vereins

Der VW Club Dillenburg unterstützt die Freundschafts- und Kulturpflege nationaler und internationaler VW-Fahrer, Vereine und Clubs.

§ 2 - Eintragungsabsicht

Der VW Club soll durch die Eintragung in das Vereinsregister seine Rechtsfähigkeit erhalten und durch die eigene Rechtspersönlichkeit als juristische Person auftreten. Der Verein soll seine Berechtigung erlangen, Verträge abzuschließen, Vermögen zu erwerben und Erbe oder Vermächtnisnehmer zu werden. Der Verein ist berechtigt zu klagen und verklagt zu werden. Die Haftung des Vereins ist mit dem Tag der Eintragung auf das Vereinsvermögen beschränkt.

§ 3 - Eintritt in den Verein

Der Eintritt in den Verein ist grundsätzlich jedem möglich.
Neue Mitglieder werden quartalsweiße, jew. in der 1. Woche eines neuen Quartals in den Club aufgenommen. Nach einer sechsmonatigen Probezeit wird durch die Wahl in einer Mitgliederversammlung über den Antrag auf Mitgliedschaft abgestimmt.
Das neue Mitglied akzeptiert mit der Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung die Satzung und die zu diesem Zeitpunkt gültige Beitragsordnung des Vereins in vollem Umfang.

§ 4 - Austritt und Ausschluss aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein ist jedem Mitglied freigestellt.
Die Kündigungen werden jeweils zum 1. eines neuen Quartals gültig, müssen aber mind. 4 Wochen vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Vereinsmitglieder können vom Verein ausgeschlossen werden, wenn das Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Der Ausschluss eines Vereinsmitgliedes wird in einer Mitgliederversammlung durch geheime Wahlen bewirkt. Der Ausschluss aus dem Verein geschieht fristlos.

§ 5 - Beiträge und Aufnahmegebühr

Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühr werden in einer Beitragsordnung, welche zwar Teil der Satzung ist, jedoch in gesonderter Form festgehalten ist und unabhängig von der Vereinssatzung im Interesse und Einverständnis der Mitglieder geändert werden kann. Bei einer Änderung muss diese nicht als Teil der Satzung beim Amtsgericht eingereicht werden. Die neue Beitragsordnung muss per Handzeichen in einer Wahl von der Mehrheit der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung angenommen werden.

§ 6 - Der Vorstand des Vereins

Der Vorstand des VW Club Dillenburg setzt sich aus folgenden Ämtern zusammen:

1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Kassenwart
Schriftführer
1. Beisitzer
2. Beisitzer

Vorstandsmitglieder sind Vereinsmitglieder.

Der Vorstand wird alle zwei Jahre in einer Mitgliederversammlung neu gewählt oder bestätigt. Jedes Amt des Vorstandes wird einzeln, in geheimer Wahl gewählt.
Der Verein wird nach außen durch den 1. und 2. Vorsitzenden, sowie Kassenwart und Schriftführer vertreten. Sie können jegliche Rechtsgeschäfte abschließen, sofern diese dem Verein kein Risiko oder Schaden entgegenbringen. Für Rechtsgeschäfte über 500,- € bedarf es einer Mitgliederversammlung.

§ 7 - Voraussetzung für die Einberufung einer Mitgliederversammlung

a) In den durch die Satzung bestimmten Fällen
b) Wenn das Interesse des Vereins es erfordert
c) Wenn 1/10 (mindestens 3) der Vereinsmitglieder es schriftlich, mit Angabe des Grundes beim Vorstand fordert.

§ 8 - Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung

Die Einberufung erfolgt schriftlich, mit Tagesordnung vom Schriftführer, spätestens zwei Wochen vor Versammlungstermin.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können auch kurzfristig einberufen werden.
Vorstandssitzungen können kurzfristig, auch telefonisch einberufen werden.
Die Leitung der Versammlungen übernimmt jeweils einer der beiden Vorsitzenden.

§ 9 - Wahlen des Vereins

Bei jeglichen Wahlversammlungen sowie der Aufnahmeversammlung für Neumitglieder des Vereins ist eine Mindestteilnahme von ¾ der Vereinsmitglieder erforderlich. Ist es nach der ersten angesetzten Wahlversammlung mangels Teilnahme der Mitglieder nicht möglich einen Beschluss zu fassen, zählt in einer Zweiten die Mehrheit der Anwesenden Mitglieder. Die Entscheidung der Beschlussfassung liegt immer bei der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.

Ein Fernbleiben der Wahlversammlungen ist generell nicht gestattet. Mitglieder die eine Versammlung nicht besuchen können, haben sich bei dem 1. oder 2. Vorsitzenden persönlich unter Angabe des Grundes abzumelden.

§ 10 - Beurkundung der Beschlüsse des Vereins

Die Beurkundung der getroffenen Beschlüsse erfolgt im Protokollbuch und auf einer gesonderten Niederschrift, die ebenso wie die Protokolle vom Schriftführer und dem 1. oder 2. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 11 - Zusätzliche Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Zugehörigkeit zum Verein durch das Vereinslogo sowie den Namen in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dazu zählen Kleidungsstücke, Aufkleber oder sonstige Gegenstände, auf denen das Logo oder der Name des Vereins angebracht sind. Die Benutzung des Logos oder des Vereinsnamens ist bei jedweder Art vom Vorstand abzusegnen, soweit dies nicht auf den bereits ausgegebenen und genehmigten Medien Erfolgt. Markenfremde Fahrzeuge werden nicht mit Aufklebern ausgestattet. Die Mitglieder des Vereins haben dafür zu sorgen, dass durch die Präsentation des Logos im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten, keine negatives Bild auf den Verein übertragen wird.

Alle Mitglieder sind dazu angehalten, sämtliche Veranstaltungen des Vereins zu besuchen, oder sich beim 1. oder 2. Vorsitzenden mit Angabe des Grundes abzumelden. Für unentschuldigtes Fehlen fordert der Verein ein Bußgeld ein, dessen Höhe in der Beitragsordnung niedergeschrieben ist.

Das Mitglied verpflichtet sich dazu, jegliche Logos oder Schriftzüge beim Austritt oder Ausschluss aus dem Verein abzugeben bzw. von den entsprechenden Gegenständen zu entfernen. Besonders die Fahrzeugbeschriftungen sind bei Verlassen des Vereins sowie dem Verkauf des Fahrzeugs zu entfernen. Kommt das Mitglied diesen Bestimmungen nicht nach, kann nach einmaliger schriftlicher Verwarnung durch ein gerichtliches Verfahren das Ablegen und Entfernen erzwungen werden. Die Kosten trägt der Beklagte.

Weitere Vereinbarungen sind in gesonderter Form, dem Vereinbarungs-Vertrag, niedergeschrieben. Dieser ist zwar Teil der Satzung, kann aber unabhängig von der Vereinssatzung im Interesse und Einverständnis der Mitglieder geändert werden. Bei einer Änderung muss diese nicht als Teil der Satzung beim Amtsgericht eingereicht werden. Der neue Vereinbarungs-Vertrag muss per Handzeichen in einer Wahl von der Mehrheit der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung angenommen werden.

§ 12 - Zugehörigkeit zu einem übergeordneten Verband

Der Verein gehört keinem übergeordneten Verband an und ist in seiner Handlung nicht durch andere beschränkt.

§ 13 - Verschiedene Mitgliedschaften des Vereins

Die Satzung des Vereins willigt nachfolgender Mitgliedschaften:

Aktive Mitgliedschaft
Alle Mitglieder die sich im Sinne der Satzung dem Verein zugehörig fühlen, einen Aufnahmeantrag abgegeben haben und am Vereinsleben teilnehmen.
Vereinsmitglieder müssen keinen Volkswagen fahren um dem Verein beitreten zu können.

Passive Mitgliedschaft
All die Mitglieder, die den Verein finanziell durch Ihre monatlichen Beiträge unterstützen.
Passive Mitglieder sind von der Teilnahmepflicht an den Vereinsveranstaltungen befreit und haben auch keine gültige Wahlberechtigung bei Versammlungen des Vereins.
Sie erhalten nach Einzahlung der Eintrittsgebühr, die vom Verein festgelegten Trägermedien des Vereinslogos, sofern dies gewünscht ist. Passiven Mitgliedern ist es freigestellt, ob Sie dies in Anspruch nehmen möchten.

Ehrenmitglieder
Mitglieder, die mehr als zehn Jahre dem Verein angehören, werden vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern berufen.

§ 14 - Auflösung des Vereins

Die Liquidation des Vereins aus dem Vereinsregister erfolgt, wenn der Verein nur noch aus den Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieser leitet unverzüglich die Liquidation ein. Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen unter den Vorstandsmitgliedern zu gleichen Teilen verteilt. Sachgegenstände können nach mündlicher Vereinbarung aufgeteilt werden. Sollte sich der Verein vorher auflösen, wird das Vereinsvermögen unter den zuletzt geführten Mitgliedern des Vereins aufgeteilt.
Bevor der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wird, müssen vom Vereinsvermögen sämtliche Restschulden des Vereins bezahlt werden.

Der VW Club Dillenburg e.V.

Unser Verein besteht zur Zeit aus 11 Mitgliedern.

Seit 16. Januar 2022 wird unser Verein vom 1. Vorsitzenden Thomas Blömer geführt.
Gemeinsam mit Kevin Peine (2. Vorsitzender), Sascha Kühn (Kassenwart) und Christian Simon (Schriftführer) vertreten Sie den Verein in der Öffentlichkeit.

Wir unterstützen die Kultur- und Freundschaftspflege nationaler und internationaler Fahrzeugführer/-innen, Vereine und Clubs mit Bezug zu Fahrzeugmarken des Volkswagen Konzerns. Durch Besuche von Tuningtreffen anderer Vereine und fahrzeugbezogenen Messen können wir einen regen Austausch Pflegen und verfolgen hierdurch unsere gemeinnützigen Zwecke.

Ebenso veranstalten wir im (fast) jährlichen Rhytmus unser eigenes Tuning-Treffen, das VOLKSTREFFEN, für Auto- und Tuningbegeisterte aus ganz Deutschland sowie dem angrenzenden europäischen Ausland. Zudem bieten wir Interessierten Personen die Möglichkeit bei uns im Clubheim vorbeizuschauen.